Kommen Sie herein. Wir hören Ihnen zu.
Die Kanzlei Roth & Keil, bestehend aus Rechtsanwältin Ulrike Roth und Rechtsanwältin und Mediatorin Friederike Keil, hat sich im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit einer Schwerpunktbildung in den Rechtsbereichen Familienrecht / Erbrecht / außergerichtliche Mediation sowie dem Recht des öffentlichen Dienstes / Beamtenrecht zum Ziel gesetzt, Mandanten kompetent und zielgerichtet sowohl im außergerichtlichen Bereich sowie vor den zuständigen Fachgerichten zu vertreten.



Wir beraten Sie darüber hinaus in weiteren Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten, tragen aber mit unserer Schwerpunktbildung der immer weiter anwachsen Komplexität des Rechts durch spezielle Fortbildungen und der Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten Rechnung.
Wir stehen Ihnen jedoch auch bei Fragen aus dem Bereich des internationalen Familienrechtes des Verkehrs,- Straf,- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie dem gewerblichen sowie dem privatem Mietrecht als Ansprechpartner gerne zu Verfügung. Auch sorgen wir für eine zwangsweise Durchsetzung von Forderungen im Zuge eines ausgebauten Mahn- und Vollstreckungswesens. Wir bieten unseren Mandanten alle juristischen Dienstleistungen, die sie von einer modernen Kanzlei erwarten können und verfügen über langjährige Erfahrungen an den Prozessstandorten Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d. Höhe sowie Königstein i.Ts. und angrenzenden Gerichtsstandorten. Zeitgemäße Kommunikations- und Recherchemöglichkeiten gewährleisten nicht nur eine schnelle und gründliche Erfassung komplexer Sachverhalte und deren juristische Aufarbeitung, sondern auch eine effiziente Erreichbarkeit und Kommunikation. Eine persönliche Betreuung unserer Mandanten ist uns jedoch genauso wichtig, weshalb wir Ihnen im Rahmen von festen, für Sie eingerichteten Sprechstundenzeiten für ein persönliches Gespräch zur Verfügung stellen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.
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